Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

h- und Verordunngs-Blatt 
— Vayern. 
W3. 
München, den 28S. Jannar 1895. 
  
In h *•.. 
Bestätigungs-Urkunde vom 21. Dezember 1891, die Errichtung eines Familiensideikommisses durch den Ritier- 
gutsbesier August Freiberrn von Lindeufels auf Wolframshof betreffend. 
Bestätigungs-Urkunde. 
Die Errichtung eines Familienfideikommisses durch den Rittergutsbesitzer 
August Freiherrn von Lindenfels auf Wolframshof betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe bemunee, daß durch Testament des Freiherrn 
August von Lindenfels, Nittergutebesitzers auf Wolframshof, vom 15. Dezember 1891 
und gemäß notariellen Kaufvertrags vom 28. April 1894 über Erwerb des dem Nitter- 
gutsbesitzer Adolph Freiherrn von Lindenfels in Wolframshof und dessen Gemahlin Flora 
zustehenden Einviertel — Antheils am Hauptgute ein Familienfideikommiß untex dem Namen: 
Freiherrlich von Lindenfels'sches Familienfideikommiß Wolframshof 
errichtet und beziehungsweise mitkonstituirt wurde. 
§ 1. 
Bestandtheile des Fideikommisses. 
Besitzkomplex, von welchem drei Gculenlhele dem Freiherrn August von Lindenfels 
zustanden, ein Viertelantheil dem Freiherrn Adolph von Lindenfels und dessen Gemahlin 
Flora zustand und von diesen durch Kaufvertrag des k. Notars Kirchgrabner in Kemnath 
vom 28. April 1894 Gesch.-Reg.-Nr. 207 in das Fideikommißvermögen übertragen wurde. 
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