Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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2. Hinsichtlich des neuerlichen Antrages des Landrathes wegen Uebernahme der Latein- 
schulen zu Kaiserslautern, Landau und Neustadt a. d. H. auf Staatsfonds nehmen Wir 
auf den in Ziff. 1 des Landrathsabschiedes der Pfalz vom 28. Juni 1894 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt S. 423—424) ertheilten Bescheid Bezug. 
3. Dem Wunsche des Landrathes, daß an den Progymnasien und Lateinschulen des 
Regierungsbezirkes der Pfalz der französische Sprachunterricht für die 3., 4. und 5. Klasse 
als fakultativer Unterrichtsgegenstand beibehalten werden darf, ist bereits stattgegeben worden, 
in welcher Beziehung Wir auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 27. Dezember 1894 Nr. 18463 verweisen. 
4. Der Landrath hat die Anträge der Kreisregierung auf Erhöhung der Gehaltsbezüge 
der nichtpragmatischen Kreisbeamten und Bediensteten angenommen; Wir ertheilen den 
hierauf sich beziehenden Beschlüssen gerne Unsere Genehmigung. 
5. Die Bitte des Landrathes um Erhöhung des Zentralfondszuschusses für die Kreis- 
baugewerkschule in Kaiserslautern wird bei der Entscheidung über den Zuschuß nach Maß- 
gabe der vorhandenen Mittel wohlwollende Würdigung finden. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes in Bezug auf den Abriß und Neubau des soge- 
nannten Porzellanbaues in der Kreiskranken= und Pflegeanstalt Frankenthal haben Wir 
Unsere Genehmigung bereits ertheilt und verweisen Wir hiewegen auf die an die Re- 
gierung, Kammer des Innern, der Pfalz ergangene Entschließung des Staatsministeriums 
des Innern vom 24. Dezember 1894 Nr. 22545. 
7. Den auf die Kreisirrenanstalt Klingenmünster sich beziehenden Landrathsbeschlüssen 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Die Erweiterung des pfälzischen Eisenbahnnetzes bildet den Gegenstand eingehender 
Erwägungen und wird voraussichtlich den Landtag des Königreichs in seiner nächsten Tagung 
beschäftigen. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, erkennen Wir seine eifrige und 
ersprießliche Förderung der Wohlfahrt des Kreises gerne an und versichern Ihn Unserer 
Huld und Gnade. 
München, den 1. April 1895. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. RNiedel. Erhr. v. Feilitsch. v. Wisbeck, 
Staatsrath. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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