Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Nr. 7066. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 12. bis 24. November 1894. 
Im Namen Beiner Majestüät des Königs. 
Zlitpol! 
von Gottes Gunden Königlicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen vom 12. bis 24. November 1894 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf solgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1893. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesehes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1893 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II 
Steuerprincipale für das Jahr 1895. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1895 2249 691 -X, wovon ein Steuerprozent auf 22 496.4913 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1895. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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