Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

M 16. 205 
1. Dem Wunsche des Landraths, die k. Staatsregierung wolle die Personalexigenz der 
deutschen Volksschulen auf den Staat übernehmen, eventuell den Dotationszuschuß für die 
Volksschullehrer in Oberfranken wesentlich erhöhen, vermögen Wir eine Folge nicht zu geben. 
2. Hinsichtlich des neuerlichen Antrags des Landrathes auf Verstaatlichung der Real- 
schulen verweisen Wir auf die einschlägigen Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten 
(vergl. 1893/94 stenogr. Berichte, Band III S. 577—582),, in welchen die Staatsregierung 
der Absicht Ausdruck gab, die bezüglichen Vorarbeiten einzuleiten und nach dem Ergebniß 
weitere Mittheilungen an die Kammern des Landtags gelangen zu lassen. 
3. Den bezüglich des Etats der Kreisirrenanstalt Bayreuth vom Landrathe gefaßten 
Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und ver- 
binden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 25. März 1895. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. v. Wiobem, 
Staaterath. 
Auf Allerhöchsten Befehl 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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