M 16 207
"] Festgesetzter
Cap. 8 Vortrag Betrag
4 (
III.1 bb) in den in Art. 3 Ziffer 2 des Ishuldotationsgesebes be-
zeichueten Gemeinden auf 1000 7572 47
c) Gehaltsaufbesserung für das * aa) und bb) nicht be-
vickichtigte Lehrpersonal und zwar von:
0 KX für die wirklicheu Lehrer 16 800—
18 M jür die Verweser .... 2400—
50 A. für die weltlichen und klösterlichen Lehrerinnen 3 700 —
dd) zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schul-
lehrer in den in Art. 3 isfer 3 3 des Gesetes bezeichneten
Gemeinden auf 910 K&K 41 537 78
Tit. 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer
à 90 .XA nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst-
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die
" ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen
à 72 K nach 5 und von je 45 X nach 10, 13, 15, 20 und
je weiteren 5 Jahren von dem bezeichnenen Zeitpunkte an
—————½7 )) 455 116 K. – J — —
b) aus Kreisfonds:
aa) für die ältesten Lehrer im Kreise 880 —
bl.) Zulagen für die ständigen Verweser, weluichen Lehreriunen
und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Erfolg
bestanden haben, bis zum Eintritte in die zweite staatliche
« Dienstalterszulage 11 000 —
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilsen:
a) für vorübergehende Aushilsen . 11000—
b) zur Honorirung des Lehrerpersonals für Ertheilung von Ab
theilungsunterrict 7 000 —
Tit. 5. Besondere Nemunerationen und üÜnrterstübuigen iirr das altive
i Lehrerpersonal 3 0O000 —
" Tit. 6. Allgemeine Beiträge# an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1 905 02
b) aus der Kreisschuldotation ....... 6 402 94
D) allgemeine Beiträge an die Schultassen der Städte:
Bamberg ....... 7555 —
Bayrenth 7586 —
Hof . 5148—
-. ch an dürftige Gemeinden für die Schulpersonalexigenz . 1080—
Tit.7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhaus-
neubauten:
#a) Nealexigenz-Beiträge . ...... 3500-—
b) zum Unterhalte von Schubäern inel. 15 000 4#% außer= 66 000
# c) zu Schulhaus-Neubanten 1 ordentlicher Staatszuschuß —