Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4# 
  
VI. 2 Kreis-Irrenanstalt. 
Tit. 1. Für den Betrieb einschließlich der Bannnterhaltungskosten 29975 
Tit. 2. Für Neubanten zum Zwecke der Beseitigung der Ueberfüllung 
der Kreis- Irrenanstalt: 
zur Verzinsung und Tilgung der zur Herstellung von Erweiterungs- 
banten auföunehmenden Passivvorschüsse · 6000 
Tit. 3. Für Verzinsung und Tilgung der Schulden und zwar: 
a) des Kreisanlehens von 500 000 fl. = 857142 K 867 44 483 
b) des Kreisanlehens von 99 000 fl. — 1069 714 X 222 8 937 
. Tit 4. Kosten der Verwaltung der Schuldentilgungsfonds und zwar: 
! a) Tantiemen der Kreis kassabeamten aus 53570 K 16 
Tilgungsfonds pro 1894/95 à 1/½% ... 803- 
b) Remuneration des Kassadieners ....... 35 
c) für Buchbinderlöhne und Insertionskosten ....... 70 
3 Soustige Krankenanstalten. 
Tit. 1. a) Beitrag zum chirurgischen Klinikum in Erlangen 400 
b) Beitrag zur ophthalmologischen Abtheilung desselbken 300 
Tit. 2. Beitrag zur Maximiliaur Augenheilanftalt für Angenkranke in 
Nürnberg ...... 200 
Tit. 3. Beitrag zur Augenheilanstalt in Bayreuth 500 
4 Beitrag an die Diakonissenanstalt in Neuendetlelsan 300 
5 Beitrag zur Blödenanstalt in HDimmelkren 300 
Beitrag zum Blinden-Erziehungs-Jnstitut in Nürnberg 100 
7 Beiträge zu den Anstalten für Blödsinnige 1 200 
8 Beiträge an Rettungsanstalten für arme verlassene zinder 9 600 
9 Unterstützung von Gemeinden zum Unterhalte von 
Irren in Irrenhäusern 12 000 
10 Unterstützung von aus eifansooten lund Wuitsbänfern 
Entlassenen . 500 — 
11 Für Freitische lund Freiplätze im Bade Steben .. 700 
  
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der 
mit Armenlasten über bürdeten Gemeinden nach Nrt. 5 Abs. IV 
  
» des Gesetzes vom 3. Februar 1888 8 627 5 
13 Für Errichtung von Arbeiter Kolonien für die drei 
fränkischen Kreise in Schweinfurt (Simonshoff . 500 
14 Zuschuß an die Kinderheilanstalt Bad Kissingen 100 
1 Summa Cap. VI 129 631 
VII. Auf Strassen-, Brücken= und Wasserbauten. 
Beiträge zu den Distriktsstrasen 40 300 
—·— 
Für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff und 
Floßfahrt dienen, nach Art. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1352 
incl. eines außerordentlichen Zuschusses von 8000 K für 
Bauten an den Floßbächen des Frankenwaldes 18 000 
Summa Enn- 58 300 
  
  
  
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