Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

I& 16. 215 
Nr. 5633. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 12. bis 24. November 1894. · 
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Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 12. bis 24. November 1894 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1893. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1893 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1895. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das 
Jahr 1895: 4 607061 „X 92 J, wovon ein Steuerprocent auf 46070 J 61 Jt 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1895. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. « 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Einer Reihe von Bewilligungen, welche der Landrath auf die noch verfügbaren 
Bestände der Kreisreserve des Jahres 1894 übernommen hat, haben Wir bereits Unsere
	        
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