Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Nr. 4862. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen in 
den Sitzungen vom 12. bis 24. November 1894. 
Im Namen Seiner MAlajestät des Känigs. 
Zuityol!, 
von Gotte Gnaden Königlicher Drinz von Sayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschasfsenburg in 
seinen Sitzungen vom 12. bis 24. November 1894 gepflogenen Verhandlungen Vortrag er- 
statten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1893. 
Die gemäß Art. 15 lUll. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreiefonds und Kreisanstalten für das Jahr 1893 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1895. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschasffenburg 
beträgt für das Jahr 1895 3 383 171 -X 87J, wovon ein Stenerprozent auf 33 831 M 
71 4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1895. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Anträge und Beschlüsse des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat die Zuschüsse des Kreises an die Progymnasien und Lateinschulen 
des Regierungsbezirkes für das Jahr 1895 im Wesentlichen in der bieherigen Höhe, jedoch
	        
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