Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

#6. 241 
8. Hinsichtlich der Beschlüsse des Landrathes über Ausarbeitung eines Projekts zum 
Zwecke der Korrektion der oberen Iller zwischen Oberstdorf und Thanners verweisen Wir 
auf die an die Regierung, K. d. J., von Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung 
des k. Staatsministeriums des Innern vom 16. Dezember v. J. Nr. 21 883. 
9. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Regulirung und Verbauung des 
Steinbaches bei Pfronten-Kappel, der Korrektion der Ach von der Hafenmühle bis zur Ein- 
mündung in die Vils im Gemeindebezirke Pfronten-Steinach, dann bezüglich der Korrektion 
der Ach in der Ortsflur Pfronten-Dorf ertheilen Wir Unsere Genehmigung und beauftragen 
das k. Staatsministerium des Innern, bei Aufstellung des Entwurses des Budgets für die 
XXIII. Finanzperiode auf die Gewährung entsprechender Staatszuschüsse thunlichst Bedacht 
zu nehmen. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben 
anläßlich seines umsichtigen, bereitwilligen Eintretens für Wahrung und Förderung der 
Kreisinteressen gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung aus und verbinden damit die Ver- 
sicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 31. März 1895. 
Luitpold, 
Hrinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. v. Wisbem, 
Staatsrath. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.