Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Festgesetzter 
Cap. Bortrag Betrag 
M. 
III. bb, Gehaltszulage 250 — 
cch Diäten und Reisekosten 1372 — 
d) für Verweser von Inspektionsbezirken 720 — 
e für Schulvisitationen durch den Kreisschulreseremten 1 000 — 
1. Pension des Kreisschulinsprektors Heis in Augsburg . 3552— 
giPcnsionchsDiskriftsrsfchnlmspcktorsScdlnmyrinKcntptcn. 2688 — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Cntstehen der gesetzlichen Kreisvereine Misein waren: 
au; aus Centralfonds . .-l!—J — — 
bbsans Kreisfonds . 360 — 
b) Zuschuß an den geserzlichen Kreis werein zur Unterstütung dienst- 
unfähig gewordener Schullehrer: 
aa) aus Centralfonds 123 660 — 
bb, aus Kreisfonds 
a für die bis 1879 pensionirten Schullehrer . 7080— 
,5-1111da81ctt1880q1umntc Schullehrerpersonal. 77198— 
7, zur Gewährung einer besonderen Zulage von je 50-4 
für die vor dem 1. Jannar 1891 in den Ruhestand 
getretenen Lehrer, welche eine Zieustzeit v von 30. Jahren 
und darüber zurückgelegt haben . . 4950 — 
JP Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: 
aa# aus Centralfonds: 
a# nach der in der XXN. Finanzperiode festgescetent Norm 
(240 K für eine Witlwe, 130./XA für eine Doppel- 
waise u. 100 für eine einfache Waise, 90130 d— — — 
8 für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene 
Lehrerwaisen ... ... .. 2000— 
bb) aus Kreisfonds — — 
ch) Zuschuß an die besondere Schullehrer Witllwen= und d 
des Kreises. 18 000 — 
e) Zuschuß an das Vayerische Lehrerwassenstift . .... 515 — 
) außerordentliche Unterstützungen für diensinnfähige Schullehrer 
aus Kreisfonds 1 800 — 
L) anßerordentliche unterstützungen *7 Schullehrers Relikten aus 
Kreisfonds 4200 — 
) Unterhaltsbeiträge aus Kreisfonds an Angehörige von Lehrern, 
welche wegen Unverbesserlichkeit entlassen werden mußten und 
keinen Auspruch an den Kreisverein mehr haben . 3400— 
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- 
praktikanten: 
a) für dürftige männliche Schulamts ögliuge 11000 — 
b) für Schulpräparandinnen 5 000 — 
  
  
 
	        
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