Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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seh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
& 20. 
Mühnchen, den 16. Juli 1895. 
  
Inhalt 
Best äligungs Urkunde vom 6. Juni 1895, das Graf von Otting-Fünfstetteu'sche Familiensideicommiß 
Wiesenselden betressend. 
Bestätigungs-Urkunde. 
Das Graf von Otting-Fünfstetten'sche Familienfideicommiß Wiesenfelden 
¾l 6 urk- 
etreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe beurkundet, daß Maximilian Joseph Graf von 
Otting-Fünfstetten, k. Kämmerer und Oberhofmeister weiland Ihrer Kaiserlichen 
Hoheit der Prinzessin Luitpold von Bayern, wohnhaft in Wiesenfelden, k. Amtsgerichts 
Mitterfels, laut Stiftungsurkunde vom 5. September 1887 zum Vortheile seiner Familie 
ein Fideicommiß unter dem Namen: Gräflich Otting-Fünfstetten'sches Familien- 
fideicommiß gemäß der VII. Verfassungsbeilage errichtet hat. 
§s 1. 
Dieses Fideicommiß soll bestehen: 
1. aus dem Rittergnte Wiesenfelden und den nachbezeichneten unbeweglichen Gütern, 
gelegen in den Bezirken der k. Amtsgerichte Mitterfels und Roding und zwar einzeln 
bestehend aus den nachfolgend aufgeführten Grundrealitäten und Fischereigerechtigkeiten: 
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