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Satiren des Horaz geeignete Partien aus anderen römischen Dichtern den Gegenstand der
Prüfung (oben Abs. 1 lit. a) bilden. Die diesbezüglichen Wünsche hat der Kandidat in seiner
Eingabe um Zulassung zur Prüfung kundzugeben.
3. Auf die mündliche Prüfung eines jeden Kandidaten ist eine Zeit von durchschnittlich
2 Stunden zu verwenden.
823.
Zur Feststellung der Gesammtnote wird der deutsche Aufsatz und die Uebersetzung in
das Lateinische je öfach, die Uebersetzung in das Griechische, die Uebersetzung aus dem
Lateinischen, die Uebersetzung aus dem Griechischen, die mündliche Prüfung aus den lateinischen
Klassikern, die mündliche Prüfung aus den griechischen Klassikern und die mündliche Prüfung
aus der Geschichte je 4fach, die mündliche Prüsung aus der deutschen Literatur und der
historischen deutschen Grammatik Zfach, die mündliche Prüfung aus der griechischen und
römischen Literaturgeschichte sowie aus den griechischen und römischen Alterthümern je 2fsach
in Ansatz gebracht.
II. Kölchnitt.
8 24.
1. Die Anmeldung zum zweiten Abschnitte der Lehramtsprüfung hat jeweils bis
I. Mai des betreffenden Jahres zu erfolgen.
2. Als Vorbedingungen erscheinen:
à) daß der Kandidat ein viertes Jahr auf der Universität verblieben ist und dieses
dem Studium der Philologie gewidmet hat,
b) daß der Kandidat im vierten Universitätsjahre oder in früheren Semestern die in
Ziffer 3 angegebenen Vorlesungen besucht hat, dann
) die gleichzeitige Einsendung einer wissenschaftlichen Abhandlung entweder aus der
klassischen Philologie oder aus der deutschen Philologie oder aus der Geschichte
(vergl. § 25).
3. Sämmtlichen Kandidaten ist der Besuch einer ordentlichen Vorlesung über Pädagogik
(Theorie oder Geschichte) und einer ordentlichen Vorlesung über Geschichte der Philosophie
zur Pflicht gemacht. Diejenigen Kandidaten, welche eine Arbeit aus der klassischen Philologie
einschließlich der griechischen und römischen Geschichte einreichen, haben weiterhin den Besuch
einer ordentlichen Vorlesung über Archäologie nachzuweisen, während diejenigen Kandidaten,
welche ein Thema aus der deutschen Philologie oder aus der Geschichte bearbeitet haben,
statt grae den Besuch einer einschlägigen fachwissenschaftlichen Vorlesung darthun können.
Der Nachweis über die besuchten Vorlesungen der vier Universitätejahre, sowie
über doi sittliche Verhalten in dieser Zeit ist durch Vorlage eines Universitätsabgangszeng=
nisses zu erbringen.
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