396
Nr. 19159.
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, sowie des Gesetzes über die land-
und forstwirthschaftliche Unfall- und Krankenversicherung betreffend.
+K. Staatsministerien des Innern und der Hinanzen.
Im Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, dann des
fallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887, sowie des § 52 des Gesetzes über Unfall-
lum Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter
vom 5. Mai 1886, endlich unter Himweis auf die Ministerialbekanntmachung vom 3. No-
vember 1893, Vollzug des B fallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 betreffend —
Amtsblatt des k. Staatsministeriums des Innern Nr. 33 S. 393 ff. — wird bekannt
gemacht, daß mit Wirksamkeit vom 1. November ds. Is. an unter Enthebung des bisherigen
Stellvertreters zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Schiedsgerichte
a) der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Regierungsbezirk
Unterfranken und Aschaffenburg,
b) im Geschäftsbereiche der Ausführungsbehörde der Staats-Forstoerwaltung für den
gleichen Regierungsbezirk,
) im Geschäftsbereiche der Ausführungsbehörde für die Bauarbeiten der Stadtgemeinde
Würzburg,
d) der Sektion XIV der Berufsgenossenschaft der Schornsteinfegermeister des Deutschen
Reiches
der k. Regierungsrath Franz Laver Scheder in Würzburg ernannt worden ist.
München, den 27. Oktober 1895.
Dr. o#rhr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär:
v. Kopplstätter, Ministerialrath.
Nr. 19459.
Bekanntmachung, den Vollzug des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
In Gemäßheit des § 71 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889, betreffend
die Invaliditäts= und Altersversicherung, und § 7 der Allerhöchsten Vollzugsverordnung