Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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c) Beweise ihrer Kenntnisse in der Theorie und Geschichte der Pädagogik, sowie 
d) Beweise ihrer Kenntnisse in der Geschichte der neueren Philosophie (vorzüglich der 
französischen und englischen Philosophie) 
abzulegen, 
ferner erhalten die Kandidaten Gelegenheit: 
e) in einem praktischen Examen an einer der Münchener Mittelschulen ihre didaktische 
Geschicklichkeit darzuthun. 
2. Bei der mündlichen Prüsung aus a—d treffen auf jeden Kandidaten durchschnitt- 
lich zwei Stunden; zur Erprobung unter ce wird 1#— ½ Stunde die Regel bilden. 
856. 
Zur Feststellung der Gesammtnote wird die wissenschaftliche Arbeit nebst Kolloquium 
dreifach, alle übrigen Prüfungsgegenstände je einfach in Anschlag gebracht. 
  
III. Bedentung der Prüfungonoten. 
857. 
1. Die Kandidaten, welche in beiden Abschnitten je die Note 1 oder II erhalten habeu, 
erscheinen hienach zur Verwendung in allen Klassen der humanistischen und technischen Mittel— 
schulen qualifizirt; die Kandidaten, welche in einem Abschnitte die J. oder II. und im 
anderen die III. Note erlangt haben, können demgemäß nur bei dem Mangel der zuerst 
erwähnten Kandidaten in allen Klassen der humanistischen Gymnasien, an Industrieschulen, 
sowie sechsklassigen Realschulen verwendet werden; die Note III in beiden Abschnitten befähigt 
den Kandidaten nur zur Verwendung an Progymnasien und in den unteren Klassen der 
Realschulen. 
2. Nach der Qualifikation in der Praxis verschlimmern oder verbessern sich die Aus- 
sichten auf Anstellung und Beförderung. 
"b. Brüfung für den Anterricht in der deutschen Sprache. der Geschichte und der Geographie 
an lechnischen Miltelschulen. 
§58. 
1. Als Vorbedingungen erscheinen: 
a) das Absolutorium eines humanistischen oder Real-Gymnasiums, 
-.) ein dreijähriges Studium an einer inländischen Universität oder technischen Hoch- 
schule nach Maßgabe der unter Ziff. 2 folgenden Bestimmungen. 
2. Von den drei Jahren akademischen Studiums sind mindestens zwei Jahre dem 
Studium der deutschen Sprache, der Geschichte und Geographie zuzuwenden.
	        
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