Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

W. 6. 67 
Nr. 28301. 
Bekanntmachung, den Neubau eines Forstamtsgebäudes für das Forstamt Stammham betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerialsorstabtheilung. 
Im Uamen Seiner Mlajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnitpold, des Königreiches Bayern 
Verweser, haben Allerhöchst zu bestimmen geruht, daß beginnend vom 15. Februnar ds. Is. 
der Sitz des Forstamtes Stammham von Stammham nach Kösching und jeuer des 
Forstamtes Denkendorf von Deukendorf nach Stammham verlegt werde und dem- 
entsprechend das bisherige Forstamt Stammham die Bezeichnung „Forstamt Kösching“, 
das bisherige Forstamt Denkendorf aber die Bezeichnung „Forstamt Stammham“ zu 
führen habe. 
München, den 9. Februar 1895. 
Dr. Frhr. v. Niedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
Nr. 2902. 
Bekannimachung, die Obligationen der russischen ersten Staats-Prämienanleihe vom 
Jahre 1864 belreffend. 
A. Staatsminislerium der Finanzen. 
Die in der Nummer 6 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom 8. Februar 1895 
auf Seite 27 veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Februar 1895, 
betreffend die Obligationen der russischen ersten Staats-Prämienanleihe vom Jahre 1864, 
wird nachstehend im Abdruck bekannt gegeben. 
München, den 11. Februar 1895. 
TDr. Arhr. v. Riedel. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Schneider.
	        
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