Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

a) lustdicht verschlossene Behalter aus starkem Eisenblech, 
oder 
b) lustdichte. aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen, gefirnissten 
Dappdeckels gelertigte Fässer (sogenannte amerikanische Fässer), deren 
beide Enden mit eisernen Reilen versehen, deren Bodenstücke aus 
starkem, abgedrehtem Holze mittels eiserner Holzschrauben an die 
eisernen Reile geschraubt und deren Fugen mit Papier- oder Lein- 
wandstreisen sorgfältig verklebt sind. 
d) Wird gemahlene oder körnige Holzkohle zum Transporte aufgegeben, 
5o muss aus dem Frachtbriele zu crschen sein, ob sie sich in frisch geglühtem 
Zustande befindet oder nicht. Fehlt im Frachtbriele eine solche Angabe, so 
wird ersteres angenommen und die Belörderung nur in der vorgeschriebenen 
Verpackung zugelassen. 
XXX. 
G) Die hochbeschwerten Cordonnet-.. Souple-. Bourre de Soie und 
Chappe’Seiden in Strängen werden nur in Kisten zum Transporte zugelassen. 
Bei Kisten von mehr als 12 Centmeter innerer Höhe miissen die darin behnd.- 
lichen einzelnen Lagen Seide durch 2 Cemimeter hohe Hohlräume von einander 
Egetrennt werden Diesc Hohlräume werden gebildet durch Holzroste, welche 
aus duadratischen Latten von 2 Centimeter Seite im Abstand von „ Centimeter 
bestehen und dirch zwei dine Ouerleisten an den Enden verbunden sind. In 
den Seitenwänden der Kisten sind mindestens I Centimeter breite Löcher an- 
zubringen, welche auf die Hohlräume zwischen den Latten gehen, so dass man 
mit einer Stange durch die Kiste hindurchslahren kann. Damit die Kistenlöcher 
nicht zugedeckt und dadurch unwirksam werden können, sind aussen an den Rand 
seder Seite zwei Leisten anzunageln. 
C)Wid Seide zum Transporte aufgegeben, so muss aus dem Frachtbriele 
u ersehen sein, ob sie zu den vorbezeichneten Arten gehört odler nicht Pehl 
im Frachtbrieie eine solche Angabe, so wird ersteres angenommen und die Be. 
lörderung nur in der vorgeschriebenen Verpackung zugelassen. 
XXXI 
() Wolle, Haare, Kunstwolle, Baumwolle, Seide, Flachs, Hanf, 
Jute, im rohen Zustande, in Form von Abfällen vom Verspinnen und Verweben, 
als Lumpen oder Putzlappen; ferner Seilerwaaren, Treibriemen aus Baum- 
wolle und Hanf, Weber-, Harnisch- und Geschirrlitzen (wegen gebrauchter 
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