Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten find. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
S. Bei dem evangelischen Waisen- 
haus zu Stuttgart. 
Hauswdiener. 
I. Bei dem evangelischen Waisen- 
haus zu Markgröningen (zugleich 
Lehrerinnen-Seminar). 
Diener. 
U. Bei dem katholischen Waisen- 
haus zu Ochsenhausen. 
Diener (Hausmeister). 
10. Diener bei den Sammlungen des 
Staates: 
A. Bei der Königlichen öffentlichen 
Bibliothek zu Stuttgart. 
* Hausmeister, Diener. 
B. Bei der Königlichen Naturalien- 
Sammlung zu Stuttgart. 
Hausmeister. 
C. Bei der Staatssammlung vater- 
ländischer Kunst= und Alter- 
thumsdenkmale zu Stuttgart. 
Diener. 
  
Ministerium des 
Kirchen= und Schul- 
wesens. 
VI. Im Departement der Finanzen. 
1. Kanzlisten bei dem Ministerium und 
den Kollegien (der Domänendirektion 
und Forstdirektion, dem Bergrath, der 
Oberrechnungskammer und Staats- 
kassenverwaltung, dem Steuerkollegium, 
Abtheilung für direkte Steuern und 
Abtheilung für Zölle und indirekte 
Steuern, und dem Statistischen Landes- 
amt), 
2. Kopisten bei dem Ministerium und 
den Kollegien wie zu 1, 
  
Finanzministerium. 
  
  
Die Stelle des Haus- 
meister swird nach 
Umständen im Wege 
des Vorrückens be- 
setzt. 
Ziffer 2. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens.
	        
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