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Angabe Bezei
.... zeichnung
MW. irnila der Behörden, an welche die
Bezei nwarter nicht aus#?Bewerbungen zurichten find,
ezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bemerkungen.
tellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
b.
Pedellen,
Hausverwalter (Hausmeister, Hauswärter),
Boten,
Deeer,
Portiers,
Heizer,
Vächter.
Herzogliches Statisti-
sches Büreau, Central-
stelle für Bewerbungen
um Militäranwärter-
stellen,
schweig.
zu Braun-
II. Bei der Instizverwaltung.
l. Bei den Gerichten und Staatsanwalt-
schaften:
Gerichtsvollzieher,
Gerichtsdiener,
Gefangenwärter bei den Amtsgerichten.
2. Bei den Strafanstalten:
Instaltsinspektor,
Rendanten,
Assistenten der Rendanten,
Oberaufseher,
Gefangenausfseher,
Hausvater (beim Arbeitshause).
II. Bei den Herzogl. Finanzbe
un
Revisionsgehülfen,
Kassenschreiber,
kreiskassenexekutoren,
Steuereinnehmer,
Steueraufseher,
Waagemeister,
Packhofswärter,
Niederlagewärter,
Bauausseher,
Steinbruchsaufseher,
Schlagtmeister,
Schleusenaufseher und -Wärter.
mindesten zur
Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
siindestens zur
Hälfte.
iindestens zu zwei
Dritteln.
mindestens zu zwei
Dritteln.
Herzogliches
Herzogliches Statisti-
sches Büreau, Central-
stelle
ungen um Militär-
für Bewerb-
anwärterstellen,
Braunschweig.
zu
Statisti-
sches Büreau, Central-
stelle für Bewerb-
ungen um Militär-
anwärterstellen, zu
Braunschweig.
2. Die Bewerber um die
Stellen unter I. a bei
den nachstehend unter I11
bezeichneten Behörden
und Verwaltungen boten
als geringstes Maß der
erworbenen Schulbildung
die Befähigung zum ein-
jährig-freiwilligen Mili-
tärdienst nachzuweisen.
Gerichtsvollzieher-
stellen können be-
stehender Bestimmung
emäß nur an solche
Bewerber verliehen
werden, welche zuvor
auf eigene Kosten
einen sechsmonatigen
Vorbereitungsdienst
urückgelegt und eine
Prüsung bestanden
haben.
örden, einschließlich der Kafsenperwaltung, bei Herzogl. Bauverwaltung
bei Herzogl. Landes-Oekonomiekommission.
1. Für die Revisions-
gehülfen und Kassen-
schreiber gilt die unter
1 für das Kanzlei-
personal bei den
Finanzbehörden ge-
machte Bemerkung.
2. Die den Militär=
anwärtern nicht zu-
gewiesenen Stellen
der Steueraufseher
sind nur für Aspiran=
ten des höheren
Steuerdienstes be-
stimmt.
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