Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten find, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bezeichnung der Stellen. Bemerkungen. 
  
  
  
  
KXX. Schulverwaltung. 
  
ausmeister, Herzogliche Megierung. 
den höheren Schulanstalten des Sitheelung. o 
Landes. 5 · 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
1. In allen Dienstzweigen und bei allen **) Die definitive An- 
Behörden, außer bei der Ministerial- gelune: sct. gen 
Abtheilung, bei welcher die auswär— fähigung voraus. 
tigen Angelegenheiten bearbeitet werden: +) Die Anstellung und 
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber. — die Annahme als 
2. In allen Dienstzweigen und bei allen folgt enar nacheder 
Behörden: legung einer Prü- 
Kastellane, Boten, Diener und — kung « 
diener. 1) Es bleibt vorbe- 
Beidien Z„ halten, die Stellen 
3. In der Gendarmerie: der Steueraufseher 
*Wachtmeister, Obergendarmen, vorübergehend (bis 
Gendarmen. höchstens zu einem 
Drittheil) mit Aspi- 
4. Wegewärter. – ronten sees Hüteeren 
5. Im Steueraufsichtsdienste: . ..«. euerdienstes zu 
*. Salinenkontroleure, Steuer- — Fürstliches Ministerium ——“ Chaussee- 
aufseher,!) diätarische Steuerauf- zu Sondershausen. geld-Einnahmennicht 
seher. verpachtet oder als 
6. Chausseegeld-Einnehmer.") – Tebengeschäftbesorgt 
7. Gefangenmeister, Gefangenwärter. —- 
8."Gerichtsvollzieher. — 
9. Bei den Landräthen: 
Registratoren. nur zur Hälfte. 
10. Bei der Staatshauptkasse, den Bezirks- 
kassen und den Steuerämtern: 
*Buchführer, Kalkulatoren, 
#Kassenschreiber, erste und weitere mur zur Hälfte. 
Assistenten. 
11. Bei den Gerichten: 
Gerichtsschreibergehülfen. nur zur Hälfte. 
 
	        
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