Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vor- 
zugsweise mit Militär- 
anwärtern zu besetzen 
sind. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
ilitär= 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung 
der Behörde, an welche 
die Bewerbungen zu richten 
sind, soweit nicht in den 
Vakanzanmeldungen andere 
Anstellungsbehörden aus- 
drücklich bezeichnet werden. 
Bemerkungen. 
  
11. Hessische Ludwigs-Eisen- 
bahn (für die Strecken 
Mannheim hessische 
Grenze gegen Lampert- 
heim und Etberbach-- 
hessische Grenze gegen 
Erbach). 
1. Hessische Ludwigs-Eisen- 
bahn (für die Strecken 
Lampertheim badische 
Grenze gegen Mannheim 
und Biblis preußische 
Grenze gegen Frankfurt 
a. M., Lampertheim 
Worms, Erbach-badische 
Grenze gegen Eberbach 
und Babenhausen-preußi- 
sche Grenze gegen Hanan). 
Stationsdiener, Bahn- 
wärter, " Weichen- 
wärter, Stationsauf- 
seher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, 
  
Telegraphisten, Bil- 
let= und Gepäckex- 
pedienten, . Güterex- 
pedienten bezw. Ge- 
hülfen, Stationsver- 
walterll. undlII. Klasse, 
#Stationsassistenten, 
#Stationsgehülfen 
bezw. Diurnisten, Zug- 
führer, Kondukteure, 
Bremser, o Wagen- 
wärter, o Wagenauf- 
seher. 
  
  
Eine Alters- 
grenze ist für 
die badischen 
Strecken 
nicht festge- 
setzt. 
  
Verwaltungsrathder Hes- 
sischen Ludwigs-Eisen- 
bahngesellschaft zu 
Mainz. 
  
  
V. Großherzogthum gessen. 
Stationsdiener, Bahn- 
wärter, Weichenwär- 
ter, Stationsaufseher, 
Magazinausseher, 
Lademeister, Tele- 
graphisten, JBillet- 
und Gepäckexpedienten, 
+ Güterexpedienten 
bezw. Gehülfen, #ta- 
tionsverwalter II. und 
III. Klasse, Stations= 
assistenten, Stations= 
gehülfen bezw. Diur- 
nisten, Zugführer, Kon- 
dukteure, Wagenwär- 
ter, oWagenausseher, 
Eine Alters- 
grenze ist für 
diehessischen 
Strecken 
nicht festge- 
setzt. 
Verwaltungsrath der 
Hessischen Ludwigs- 
Eisenbahngesellschaft 
zu Mainz. 
  
  
  
Bremser. 
*) Die Bahn= und Wei- 
chen wärter finden nur 
dann Berücksichtigung, 
wenn sie längere Zeit bei 
der Unterhaltung und 
Ernenerung des Ober- 
baues, sowie im Bahn- 
bewachungs= und Signal- 
dienst einer im Berriebe 
befindlichen Bahn thätig 
oder beim Eisenbahn- 
Neubau beschäftigt ge- 
wesen sind. 
) Zur Erlangung der mit 
4. bezeichneten Stellen 
ist eine Prüfung er- 
forderlich; diese Stellen 
werden nur zur Hälfte 
mit Militäranwärtern 
besetzt. 
o) Die Wagenwärter- 
und Wagenaufseher- 
Stellen sind den mit 
technischer Vorbildung 
versehenen Militäran= 
wärtern vorbehalten. 
*) Die Bahn= und Wei 
chenwärter finden nur 
dann Berücksichtigung, 
wenn sie längere Zelt bei 
der Unterhaltung und 
Erneuerung des Ober- 
baues, sowie im Bahn- 
bewachungs= und Signal- 
dienst einer im Betriebe 
befindlichen Bahn thätig 
oder beim Eisenbahn- 
Neuban beschäftigt ge- 
wesen sind. 
4) Zur Erlangung der mit 
4 bezeichneten Stellen 
ist eine Prüsung er- 
sorderlich; diese Stellen 
werden nur zur Hälfte 
mit Militäranwärtern 
besetzt. 
o) Die Wagenwärter- 
und Wagenaufseher- 
Stellen sind den mir 
technischer Vorbildung 
versehenen Militäran= 
wärtern vorbehalten.
	        
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