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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vor-
zugsweise mit Militär-
anwärtern zu besetzen
sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
ilitär=
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung
der Behörde, an welche
die Bewerbungen zu richten
sind, soweit nicht in den
Vakanzanmeldungen andere
Anstellungsbehörden aus-
drücklich bezeichnet werden.
Bemerkungen.
11. Hessische Ludwigs-Eisen-
bahn (für die Strecken
Mannheim hessische
Grenze gegen Lampert-
heim und Etberbach--
hessische Grenze gegen
Erbach).
1. Hessische Ludwigs-Eisen-
bahn (für die Strecken
Lampertheim badische
Grenze gegen Mannheim
und Biblis preußische
Grenze gegen Frankfurt
a. M., Lampertheim
Worms, Erbach-badische
Grenze gegen Eberbach
und Babenhausen-preußi-
sche Grenze gegen Hanan).
Stationsdiener, Bahn-
wärter, " Weichen-
wärter, Stationsauf-
seher, Magazinauf-
seher, Lademeister,
Telegraphisten, Bil-
let= und Gepäckex-
pedienten, . Güterex-
pedienten bezw. Ge-
hülfen, Stationsver-
walterll. undlII. Klasse,
#Stationsassistenten,
#Stationsgehülfen
bezw. Diurnisten, Zug-
führer, Kondukteure,
Bremser, o Wagen-
wärter, o Wagenauf-
seher.
Eine Alters-
grenze ist für
die badischen
Strecken
nicht festge-
setzt.
Verwaltungsrathder Hes-
sischen Ludwigs-Eisen-
bahngesellschaft zu
Mainz.
V. Großherzogthum gessen.
Stationsdiener, Bahn-
wärter, Weichenwär-
ter, Stationsaufseher,
Magazinausseher,
Lademeister, Tele-
graphisten, JBillet-
und Gepäckexpedienten,
+ Güterexpedienten
bezw. Gehülfen, #ta-
tionsverwalter II. und
III. Klasse, Stations=
assistenten, Stations=
gehülfen bezw. Diur-
nisten, Zugführer, Kon-
dukteure, Wagenwär-
ter, oWagenausseher,
Eine Alters-
grenze ist für
diehessischen
Strecken
nicht festge-
setzt.
Verwaltungsrath der
Hessischen Ludwigs-
Eisenbahngesellschaft
zu Mainz.
Bremser.
*) Die Bahn= und Wei-
chen wärter finden nur
dann Berücksichtigung,
wenn sie längere Zeit bei
der Unterhaltung und
Ernenerung des Ober-
baues, sowie im Bahn-
bewachungs= und Signal-
dienst einer im Berriebe
befindlichen Bahn thätig
oder beim Eisenbahn-
Neubau beschäftigt ge-
wesen sind.
) Zur Erlangung der mit
4. bezeichneten Stellen
ist eine Prüfung er-
forderlich; diese Stellen
werden nur zur Hälfte
mit Militäranwärtern
besetzt.
o) Die Wagenwärter-
und Wagenaufseher-
Stellen sind den mit
technischer Vorbildung
versehenen Militäran=
wärtern vorbehalten.
*) Die Bahn= und Wei
chenwärter finden nur
dann Berücksichtigung,
wenn sie längere Zelt bei
der Unterhaltung und
Erneuerung des Ober-
baues, sowie im Bahn-
bewachungs= und Signal-
dienst einer im Betriebe
befindlichen Bahn thätig
oder beim Eisenbahn-
Neuban beschäftigt ge-
wesen sind.
4) Zur Erlangung der mit
4 bezeichneten Stellen
ist eine Prüsung er-
sorderlich; diese Stellen
werden nur zur Hälfte
mit Militäranwärtern
besetzt.
o) Die Wagenwärter-
und Wagenaufseher-
Stellen sind den mir
technischer Vorbildung
versehenen Militäran=
wärtern vorbehalten.