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Altersgrenze, Bezeichnung
Bezeichnu Bezeichnung 6ens zu welcher der Behörde, an welche
3 ng der Stellen, welche vor-)Militär= die Bewerbungen zu richten
der zugsweise mit Militär- bnweerg Pling, Lomert nicht in den Bemerkungen.
Z » - erücksichtigt Vakanzanmeldungen andere .
Eisenbahn. anwaͤrtern zu besetzen werden Anstellungsbehörden aus- "
ind. müssen. dbrücklich bezeichnet werden.
2. Nebenbahnen:
a) Darmstädter Dampf-
straßenbahnen
b)
c)
Mainzer Vorort-
bahnen.
Mannheim-Wein-
heim-Heidelberg-
Mannheimer Eisen-
bahn (für die hessische
Strecke).
Reinheim-Reichels-
heim.
Osthofen-Westhofen.
Sprendlingen - Wöll-
stein.
Worms.Offstein.
q)
2
8)
1. Boizenburger Stadt-
und Hafenbahn.
2. Wismar-Karowersen-
bahn.
Weichenwärter, Stations-
wärter, Schaffner.
Subaltern= und Unter-
beamte.
Wie zu b.
Stationsassistenten,
Stationsaufseher,
Zu0gführer, Schaffner,
Weichenwärter,
Bahnwärter.
40 Jahre.
40
40
40 „
Direktion der süddeut-
schen Eisenbahn-Ge-
sellschaft zu Darmstadt
Bau= und Betriebsver-
waltung für süddentsche
Nebenbahnen zu Karls-
ruhe.
Wie zu a und b.
VI. Großherzogthum Mechlenburg-Schwerin.
Subaltern= und Unter-
beamte.
Zugführer, Schaffner,
Bremser, Weichen-
steller, Streckenwärter.
37 Jahre.
37
Vorstand der Baeizen-
burger Stadt= und
Hafenbahn zu Boizen-
burg a. E.
Großherzogliche General-
Eisenbahn-Direktion zu
Schwerin.
Bei der Besetzung sind die
für den Staatseisenbahn.
dienst in dieser Beziehung,
insbesondere bezüglich der
Ermittelung der Mili-
täranwärter bestehenden
und noch Zzu erlassenden
Vorschriften zur An-
wendung zu bringen.
Wie zu
a.
Wie zu a.
Dabei soll Stellenanwär—
teru hessischer Staats-
angehörigkeit vor allen
übrigen der Vorzug ge-
geben werden.
Wie zu c.
Bei der Besetzung sind die
für den Staatedienst in
dieser Beziehung, insbe-
sondere bezüglich der Er-
mittelung der Militär-=
anmärter bestehenden und
noch zu erlassenden Vor-
schriften in Anwendung
zu bringen (vergl. das
Publikandum vom 22.
September 13882, be.
treffend die im Bundes-
rath vereinbarten(rund-
sätze für die Besetzung
der Subaltern= und Un-
terbeamtenstellen bei den
Reichs. und Staatsbe-
hörden mit Militäran-
wärten).
tationsaufseher, Sta-
tionowärter (lentere
lediglich im Stoations-
dienst und Expeditions.
dienst beschäftigteBeamte?
sind zu zwei Drittein,
alle übrigen Subaltern-
und Unterbeamtenstellen,
für welche besondere tech-
nische Kenntnisse nicht
erforderlich sind, aus-
schließlich mit Mili-
lärs zu besetzen.
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