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Hosdienst· Nachricht.
Im Namen Heiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 5. Februar 1896 aller-
gnädigst bewogen gefunden, den Oberst und
Exempt in der Leibgarde der Hartschiere,
Wilhelm Grafen von Tauffkirchen zu
Guttenburg auf Dbm, auf sein allerunter-
thänigstes Ansuchen zum k. Kämmerer zu
ernennen.
Hoftitel-Verleihung.
Im Namen BSeiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
mit Allerhöchstem Signate vom 6. Februar
1896 dem Buch-, Kunst= und Musikalien=
händler Anton Otto in Neustadt a. d. H.
den Titel eines „Kgl. Bayer. Hof-Buch-,
Kunst= und Musikalienhändlers“ zu ver-
leihen.
Staatsdienst-Machrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter dem 7. Dezember 1895
allergnädigst bewogen gefunden,
a) vom 16. Dezember 1895 an nach
Maßgabe des Tit. II § 18 der Verfassungs-
urkunde:
1. den Legationsrath bei der Gesandt-
schaft am k. u. k. österreichisch-ungarischen
Hofe, Eduard Grafen von Montgelas,
unter Beförderung zum Geheimen Legations-
rath II. Klasse, zum Ministerresidenten bei der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zu ernennen,
2. den Legationssekretär II. Klasse im
Staatsministerium des Königlichen Hauses
und des Aeußern, Eduard Riederer Frei-
herrn von Paar zu Schönau, unter Be-
förderung zum Legationssekretär I. Klasse,
zur Gesandtschaft am k. und k. österreichisch-
ungarischen Hofe zu versetzen,
3. den Legationssekretär II. Klasse bei
der Gesandtschaft am k. preußischen Hofe, Otto
Freiherrn von Ritter zu Grünstein,
zum Legationssekretär I. Klasse zu befördern,
b) vom 1. Jannar 1896 an: „
1. den außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister am k. und k. öster-
reichisch = ungarischen Oofe, k. Staatsminister
und Staatsrath i. a. o. D., Otto Grafen
von Bray-Steinburg, seinem allerunter-
thänigsten Ansuchen entspechend, von seinem
Posten abzuberufen und auf Grund des
822 lit. C der IX. Beilage zur Verfassungs-
urkunde unter wohlgefälliger Anerkennung
der von ihm mit unentwegter Treue und
seltener Opferwilligkeit in wichtigen Stellungen
zum Wohle des Vaterlandes geleisteten mehr
als sechzigjährigen ausgezeichneten Dienste in
den bleibenden Ruhestand treten zu lassen,
2. den außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister am k. italienischen
Hofe, Geheimen Legationsrath Clemens
Freiherrn von Podewils-Dürniz, auf den