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Mllerhöchste Bestätigung,
den hgofstaat Seiner Aöniglichen Hoheit des Herzogs
Carl in Gayern betreffend.
Im N;Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 25. Febrnar 1890 aller-
gnädigst bewogen gefunden, der von Seiner
Königlichen Hoheit dem Herzog Carl in
Bayern vollzogenen Ernennung des bisherigen
Forstrathes Georg Hofmann in Banz zum
„Herzoglichen Oberforstrath“ die Allerhöchste
Bestätigung zu ertheilen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Leiner Majetät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 4. Februar 1896 dem k. prenßi-
schen Hoffonrier Ferdinand Neumann und
dem k. preußischen Mundkoch Rudolf Karg
das Verdienstkreuz des Ordens vom heiligen
Michael,
unter'u 6. Februar 1896 dem Direktor
von Fuchs, Vorstand der Bauabtheilung
der Generaldirektion der k. württembergischen
Staatseisenbahnen und dem Direktor von
Majer, Ministerialrathe im k. württem-
bergischen Ministerium der Auswärtigen An-
gelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs-
Anstalten, den Verdienst-Orden vom heiligen
Michael II. Klasse,
unter'm 14. Februar 1896 dem k. Kämmerer
Friedrich Freiherrn von Gagern, Gutsbesitzer
in Neuenbürg bei Erlangen, das Nitterkrenz
des Verdienstordens der Bayerischen Krone,
zu verleihen.
fKöniglich Allerhöchste Genehmigungzur
Aunahme sremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
dem Ministerialdirektor im k. Staats-
ministerium des Königlichen Hanses und des
Aeußern, Karl Ritter von Oswald, sowie
dem k. Wirklichen Rathe und Geheimen
Rechnungskommissär im genannten Staats-
ministerium, Christian Roeder, die Be-
willigung zur Annahme und zum Tragen
der ihnen von Seiner Majestät dem Könige
von Württemberg verliehenen Dekorationen
und zwar Ersterem für das Kommenthurkrenz
I. Klasse des k. württembergischen Friedrichs-
Ordens, Letzterem für das Ritterkreuz l. Klasse
desselben Ordens zu ertheilen.
Erhebung in den erblichen Freiherrn-
stand des Königreiches.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 14. Februar 1896 aller-
gnädigst bewogen gefunden, den k. Kämmerer
undk. preußischen Hauptmann a. D., Constantin
von Nostitz, Gutsbesitzer in Schönbühl, in
den erblichen Freiherrnstand des Königreichs
zu erheben.