Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Mllerhöchste Bestätigung, 
den hgofstaat Seiner Aöniglichen Hoheit des Herzogs 
Carl in Gayern betreffend. 
Im N;Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 25. Febrnar 1890 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, der von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Herzog Carl in 
Bayern vollzogenen Ernennung des bisherigen 
Forstrathes Georg Hofmann in Banz zum 
„Herzoglichen Oberforstrath“ die Allerhöchste 
Bestätigung zu ertheilen. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Leiner Majetät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 4. Februar 1896 dem k. prenßi- 
schen Hoffonrier Ferdinand Neumann und 
dem k. preußischen Mundkoch Rudolf Karg 
das Verdienstkreuz des Ordens vom heiligen 
Michael, 
unter'u 6. Februar 1896 dem Direktor 
von Fuchs, Vorstand der Bauabtheilung 
der Generaldirektion der k. württembergischen 
Staatseisenbahnen und dem Direktor von 
Majer, Ministerialrathe im k. württem- 
bergischen Ministerium der Auswärtigen An- 
gelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs- 
Anstalten, den Verdienst-Orden vom heiligen 
Michael II. Klasse, 
unter'm 14. Februar 1896 dem k. Kämmerer 
Friedrich Freiherrn von Gagern, Gutsbesitzer 
in Neuenbürg bei Erlangen, das Nitterkrenz 
des Verdienstordens der Bayerischen Krone, 
zu verleihen. 
  
fKöniglich Allerhöchste Genehmigungzur 
Aunahme sremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
dem Ministerialdirektor im k. Staats- 
ministerium des Königlichen Hanses und des 
Aeußern, Karl Ritter von Oswald, sowie 
dem k. Wirklichen Rathe und Geheimen 
Rechnungskommissär im genannten Staats- 
ministerium, Christian Roeder, die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen 
der ihnen von Seiner Majestät dem Könige 
von Württemberg verliehenen Dekorationen 
und zwar Ersterem für das Kommenthurkrenz 
I. Klasse des k. württembergischen Friedrichs- 
Ordens, Letzterem für das Ritterkreuz l. Klasse 
desselben Ordens zu ertheilen. 
  
Erhebung in den erblichen Freiherrn- 
stand des Königreiches. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 14. Februar 1896 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den k. Kämmerer 
undk. preußischen Hauptmann a. D., Constantin 
von Nostitz, Gutsbesitzer in Schönbühl, in 
den erblichen Freiherrnstand des Königreichs 
zu erheben.
	        
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