Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

169 
ch und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
10. 
München, den 13. März 1896. 
Inhalt#: 
Bekauntmachung vom 12. März 1896, den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien betreffend. — Königlich 
crumänisches Konsulat für die Pfalz. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
Nr. 5012. 
    
  
  
  
  
  
  
Bekanntmachung, den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Zum Vollzuge der vom Bundesrathe unter'm 4. März 1896 über den Betrieb von 
Bäckereien und Konditoreien erlassenen, nachstehend abgedruckten Vorschriften wird gemäß 
852 Abs. 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 29. März 1892, den Vollzug der Gewerbe— 
ordnung betreffend (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 61 ff.), bestimmt, daß die unter I 
Ziff. RMa#und unter 1V Ziff. 2 dieser Vorschriften der unteren Verwaltungsbehörde über- 
tragene Befugniß durch die Distriktsverwaltungsbehörde, in München durch die Polizeidirektion 
auszuüben ist. 
Ueber die für die einzelnen Betriebe während eines Jahres, für 1896 während des 
zweiten Halbjahres, ertheilten Genehmigungen ist ein Verzeichniß zu führen. 
München, den 12. März 1896. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
27
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.