Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

Die Bestimmungen über die Beschäftigung von Gehülfen finden auch auf ge— 
werbliche Arbeiter Anwendung, welche in Bäckereien und Konditoreien lediglich mit der 
Bedienung von Hülfsvorrichtungen (Kraftmaschinen, Beleuchtungsaulagen und der— 
gleichen) beschäftigt werden. 
III. Die Bestimmungen unter I finden keine Anwendung auf Gehülfen und Lehrlinge, 
die zur Nachtzeit überhaupt nicht oder doch nur mit der Herstellung oder Herrichtung 
leicht verderblicher Waaren, die unmittelbar vor dem Genuß hergestellt oder hergerichtet 
werden müssen (Eis, Crémes und dergleichen), beschäftigt werden. 
IV. Die Bestimmungen unter I finden ferner keine Anwendung: 
1. auf Betriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als dreimal wöchentlich gebacken wird; 
2. auf Betriebe, in denen eine Beschäftigung von Gehülfen oder Lehrlingen zur 
Nachtzeit lediglich in einzelnen Fällen zur Befriedigung eines bei Festen oder 
sonstigen besonderen Gelegenheiten hervortretenden Bedürfnisses mit Genehmigung 
der unteren Verwaltungsbehörde stattfindet. 
Diese Genehmigung darf die untere Verwaltungsbehörde für höchstens 
zwanzig Nächte im Jahre ertheilen. 
V. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Juli 1896 in Kraft. 
Während der 
Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 189)6 darf Ueberarbeit auf Grund der Be- 
stimmung unter I Ziffer Za für höchstens zehn Tage und Nachtarbeit auf Grund der 
Bestimmung unter IV Ziffer 2 für höchstens zehn Nächte gestattet werden, sowie 
leberarbeit auf Grund der Bestimmung unter I1 Ziffer Zb an höchstens zehn Tagen 
stattfinden. 
Berlin, den 4. März 1896. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
Königlich rumänisches Konsulat für Auszug aus der Adels-Matritel des 
die Pfalz. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
13. Februar 1896 allergnädigst zu genehmigen 
geruht, daß der zum k. rumänischen Konsul 
für die Pfalz ernaunte Konsul Karl Simon 
in Mannheim in dieser dienstlichen Eigenschaft 
anerkannt werde. 
füönigreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter'n 20. Febrnar ds. Is. der Professor 
an der k. Akademie der bildenden Künste, 
Franz Ritter von Defregger in München, 
für seine Person als Nitter des kgl. Verdienst- 
ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter- 
klasse Lit. D, Fol. 22, Act.-Jum. 25101.
	        
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