Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

    
ch und Verordnungs--Blatt 
für das 
Kö migreich Bayern. 
  
72. 
München, den 11. Jannar #1 1896.— 
  
Inhalt#: 
Gesetz vom 31. Dezember 1895, den zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahr- 
material, sowie die Ausrüstung bereits vorhandener Fahrzeuge betreffend. — Allerhöchste Bestätigung, den 
Hofstaat" Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Carl in Bayern betreffend. — Hofdienst-Nachricht. 
Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug 
aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
Gesetz, den zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahrmaterial, 
sowie die Ausrüstung bereits vorhandener Fahrzeuge betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Art. 1. 
Der Bedarf 
1. für den zweigeleisigen Ausban der Vorortlinie München C.-B.— 
  
Pasing wird af 220 000 4, 
2. für Beschaffung von Fahrmaterial und Ausrüstung bereits vor- 
handener Fahrzeuge auf 53355000 %¼, 
zusammen auf den Maximalbetrag von . 5575000 MA 
(fünf Millionen fünf hundert siebzig fünf tausend Mart) 
festgesetzt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.