Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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seh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
–— — ———— 
  
W 18.#. 
München, den 12. Mai 18096. 
—. ——„ — — — — 
— Ó — — 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 11. Mai 1896, die Viehversicherungsanstalt betreffend. — Bekanntmachun « 
1886, e g vom 11. Mai 1886, 
das Normalstatut für der bayerischen Viehversicherungsanstalt beitretende Ortsviehversicherungsvereine betreffend. 
  
Gesetz, die Viehversicherungsanstalt betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luithpold, 
von Gottes Gnaden Koöniglicher Prinz von Gayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Art. 1. 
Für das Königreich wird eine öffentliche Viehversicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit 
errichtet. Dieselbe befast sich mit der Versicherung gegen Verluste, welche durch Umstehen 
oder Nothschlachtung von Rindvieh und Ziegen oder dadurch entstehen, daß das Fleisch eines 
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