Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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wegen größerer Feuergefährlichkeit der Betriebsanlage erhöhter Brandversicherungsbeitrag 
entrichtet wurde. 
Gegeben zu Wien, den 24. Mai 1896. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Trailsheim. Dr. rhr. v. Riedel Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. Leour#.LF#hr. v. Ascih. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Regierungs-Rath 
im k. Staatsministerium des Innern: 
Dr. Proebst. 
  
Nr. 8806. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt 
Amberg betreffend. 
Kt. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der 
Kgl. Allerhöchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 
und 185) der Stadtgemeinde Amberg auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom 
16./19. November 1888 und des staatsaufsichtlichen Bescheides der k. Regierung, Kammer 
des Innern, der Oberpfalz und von Regensburg vom 27. Dezember 1888 die Genehmigung 
zur Ausgabe 3½ prozentiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Nominalbetrage von 
200000 J1, nämlich 
Nr. 501—650 zu je 1000 JX und 
Nr. 1051—1150 zu je 500 -&, 
ausgestellt vom 1. März 1889 und halbjährig, am 1. April und am 1. Odktober ver- 
zinslich, ertheilt. 
München, den 23. Mai 1896. 
Frhr. v. Feilihsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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