Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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esetz und LLW 
für das 
Königreich Bayern. 
München, den 12. Juni 1896. * 
Inhalt: * 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Vertagung des Landtages betreffend. — Bekanutmachung 
vom 10. Juni 1896, Maßregeln gegen die asiatische Cholera, hier Ein- und Durchfuhrverbote gegen Rußland 
betreffend. — Hoftitel-Verleihung. — Ordens-Verleihungen. 
  
  
  
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Vertagung des Landtages betreffend. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin; von GBayern, 
Begent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getrene! 
Wir finden Uns bewogen, den gegenwärtig versammelten Landtag gemäs Titel VII 
§ 23 der Verfassungs-Urkunde bis auf Weiteres zu vertagen. 
Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 12. Juni 1896. 
Luitpold, 
Prinz von Bagern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. L rhr. v. Trailsheim. Dr. Krhr. v. Riedel. KFrhr. v. Feilihsch. Dr. Frhr. v. Leonrod Frhr. v. Asch.v. Landmann 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
10 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten.
	        
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