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2. einer Lokalbahn von Grünstadt nach Altleiningen für ein Bau= und Einrichtungs-
kapital im Maximalbetrage von 980 000 K (neunhundertachtzigtausend Mark),
3. einer Lokalbahn von Landau nach Herxheim für ein Bau= und Einrichtungskapital
im Maximalbetrage von 554 000 -¾ (fünfhundertvierundfünfzigtausend Mark)
einen jährlichen Zinsertrag bis zu 4 Prozent vom Tage der Vollendung und Eröffnung jeder
einzelnen neuen Bahnlinie bis zum 31. Dezember 1904 zu gewährleisten oder statt dieses
Zinserträgnisses einen Ueberschuß der Betriebsrente in einer dem vierprozentigen Zins der
festgesetzten Bau- und Einrichtungskapitalien entsprechenden Höhe sicher zu stellen.
Artikel 2.
Mit der baulichen Ausführung der im Artikel 1 unter Ziffer 2 und 3 genannten Lokal-
bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn der für den Bahnbau und dessen Zubehör erforderliche
Grund und Boden kosten= und lastenfrei der bauführenden Eisenbahngesellschaft zur Ver-
fügung gestellt ist.
Hinsichtlich der unter Ziffer 1 aufgeführten Lokalbahn ist mit der baulichen Aus-
führung erst dann vorzugehen, wenn der bauführenden Eisenbahngesellschaft Seitens der
Interessenten ein Beitrag in der Höhe der Hälfte des für den Erwerb des erforderlichen
Grundes und Bodens sich ergebenden thatsächlichen Aufwandes, falls dieser aber mehr als
226 000 JX betragen sollte, in der Höhe des die Summe von 113.000 . M übersteigenden
Betrages zur Verfügung gestellt ist.
Gegeben zu München, den 11. Juni 1896.
Luitpold,
Prinz von Layern,
des Königreiches Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. LronrodFrhr. v. Asch.v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Regierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Dr. Proebst.