Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

# 27. 265 
§ 12. 
Die von der Brandversicherungsanstalt für Gebäude gemäß Art. 90 des Gesetzes vom 
3. April 1875 zur Bestreitung der Gesammtausgaben, welche für den Bedarf der Brand- 
versicherungskammer, dann durch Aufstellung von Brandversicherungs-Inspektoren und deren 
Funktionäre entstehen, an die Staatskassa zu zahlende Aversalsumme wird für jedes Jahr 
der XXIII. Finanzperiode auf 655 000 JX festgesetzt. 
§ 13. 
Die in den Etats der sämmtlichen Staatsministerien für die in pragmatischer Eigen- 
schaft angestellten Staatsdiener vorgesehenen Gehaltszulagen bilden keine Gehaltsbestandtheile 
der Beamten im Sinne der 8§§ 5, 8 und 23 des Edikts über die Verhältnisse der Staats- 
diener und haben deßhalb bei Bemessung der Pensionen für die Staatsdiener und ihre Relikten 
nicht in Betracht zu kommen. 
Bei Berechnung der Umzugsgebühren haben die erwähnten Gehaltszulagen nur, insoweit 
es sich um die Abgleichung der Bezüge handelt, in Betracht zu kommen. 
§ 14. 
Die durch das Gesetz vom 29. Dezember 1891, den Umbau der Stationen Neuen- 
markt und Marktschorgast betreffend, ferner durch Art. 1 des Gesetzes vom 5. Juni 1894, 
die Verbesserung des Mainfahrwassers und die Einrichtung der Kettenschleppschifffahrt auf 
dem Main betreffend, endlich durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 1894, den Bedarf 
für Postbauten und Telephonanlagen betreffend, ertheilte Befugniß zur Aufnahme von Staats- 
anlehen im Gesammtbetrage von 11 404 350 X wird zurückgezogen. 
Dagegen wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den gleichen Betrag 
auf die nach der Generalfinanzrechnung pro 1893 bestehenden Erübrigungen der XXI. Finanz- 
periode 1892/93 zu übernehmen. 
§ 15. 
Ferner wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den nachstehend speci- 
ficirten Gesammtbedarf von 5 966 644 X gleichfalls auf die nach der Generalfinanzrechnung 
Hro 1893 bestehenden Erübrigungen der XXI. Finanzperiode 1892/93 zu übernehmen und zwar: 
A. Im Ressort des k. Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des 
Aeußern: 
a) für Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetzes 700 000, 
b) für den Umbau des Magazins= und Wohngebäudes in der 
Werftwerkstätte in Linda 27 600 J, 
c) für den Neubau eines Postgebäudes in Schwabach ... 109 500 M. 
  
Summa A 837 100 MA.
	        
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