Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

M 37. 393 
Nr. 13575. 
Abschied für den Landrath von Niederbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 11. bis 23. November 1895. 
Im Namen GSeiner Mafestät des Königs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Fayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 11. bis 23. November 1895 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1894. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1894 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1886. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 
1896 2 986084 -, wovon ein Steuerprozent auf 29 860 -X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1896. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
1. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Verwendung der Renten des 
Maximilians-Hilfsfonds erhalten Unsere Genehmigung. 
2. Wir genehmigen den auf Uebernahme der bei den Uferschutzbauten des Kreises sich 
ergebenden Unfallversicherungskosten auf Kreisfonds bezüglichen Beschluß des Landrathes. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes, den seitherigen Exigenzbeitrag für die Kreis- 
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