Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

402 
  
  
  
· Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4. I 
VI. 3 Sonstige Krankenanstalten. 
Tit. 1. — — — — — — — — 
Tit. 2. An die Augenheilanstalten: 
a) an die k. Universitäts-Augenklinik in Munchen. 343 — 
b) des Dr. Stör in Regensburg .. 86—— 
Tit. 3. An das Dr. von Samnersche Linderpital in Minchen 200 — 
Tit. 4. — — — — 
Tit. 5. Für die Pflegerinnenanstalt des bayerschen grouendereins vom 
rothen Kreuz ir in Mürchen ... . 514 — 
E— An die k. universitätg- -Franenklinit in Mmünden 1 500 — 
7 Tit. J. Beiträge für Pfleglinge in den Anstalten für Blödsinnige in in 
Ecksberg, Deybach, Deggendorf, Straubing und Ursbereg 2:000 — 
Tit. 2. Zuschuß für den Neubau der Kretinen-Anstalt zu Srarbim 
(III. und letzte Rate) 2000 — 
8 Ausgaben für verwahrloste und verlassene Kinder und zwar: 
Zuschuß an die Erziehungsanstalt in Fürstenstein 700 — 
9 Unterstützung an gemeindliche und distrikte Armenpflegen: 
Zur Unterstützung von Irren 7000 — 
10 Beitrag zur Gründung einer zweiten Arbeiterkolonie in 
Südbayrn 500 — 
111 Sonstige Ausgaben auf Wohlthätigkeit und zwar Paratstellung 
von Mitteln für Fälle der Noth und außerordentliche Unglücksfälle 143 — 
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der mit 
Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5 Abs. IV des 
Gesetzes vom 3. Februar 188 12757 50 
— — Cap I 82 364 96 
VII. Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau. 
1 Beiträge zu Distriktsstraßen 42 860 — 
2 Für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff und Floß- 
fahrt dienen und zwar: 
Tit. 1. Für gewöhnliche Uferschutzbauten, ferner für die bisher regel- 
mäßig wiederkehrenden Positionen zur Unterhaltung der bestehenden 
Uferschutzbauten an der Donau, am Inn und an der Isar, sowie 
für die den äußeren Beamten gewährten Bauleitungs-Remunerationen 
aus Kreisfonds 12 120 — 
Tit. 2. Zum allmähligen Ausbau und zur Unterhaltung der früher 
vom Kreise allein unternommenen Korrektionen an der Jsar 2250 — 
Tit. 3. Korrektionen an der Isar auf gemeinsame Kosten des Staates 
und des Kreises: Dotation aus Kreisfonds . .. 115000—— 
  
  
  
  
  
 
	        
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