Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

M. 37. 
Aebersicht 
421 
5er Kreis-Musgaßen und Kreis-Ginnahmen des Regierungs-= 
bGezirkes der Oberpfalz und von RZegensburg für das Jahr 1896. 
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4 
I. Abschnitt. 
Kreis- Ausgaben. 
J. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen . 12 950 15 
Summa Cap. I fir sich- — 
II. Bedarf des Landrathes. 
Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder. . .. 2500 — 
Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Kandraths. 
ausschusses . . . 220- 
Regiekosten 840 — 
Summa Cap. II 3560: 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 8 898 26 
b) aus der Kreisschuldotatio 41 469 87 
) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Diesiginde 
3 K 39 t — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrual-Ergänz- 
ungs-Zuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen) . 96 121 13 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 118 220 01 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 X an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen ein- 
schlüssig der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 33 840.4.— — — 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds 23 175 23 
e) zur Aufbesserung des Minimalgehaltes jener Lehrstellen, mit 
welchen Dienstgründe nicht verbunden sind, sowie zur Auf- 
besserung jener Lehrstellen, welche zwar mit geringfügigen Dienst- 
gründen versehen sind, aber keinen oder nur einen geringen 
Ertrag abwerfen von 810 . auf 900 ./K aus Kreisfonds 32,000 — 
  
  
  
 
	        
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