Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Nr. 13145. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 11. bis 23. November 1895. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin; von Bahern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 11. bis 23. November 1895 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1894. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1894 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1886. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 
1896 2 483 687 31 J, wovon ein Stenerprozent auf 24 836 ¼ .87 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1896. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlags gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge 
des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach die Stelle eines Kreieschulinspektors von 
Oberfranken als pragmatisch zu erachten und unter die Klasse VII b des Gehaltsregulativs 
vom 11. Juni 1892 einzureihen sei, welcher Beschluß bereits der unter'm 28. November v. Is.
	        
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