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erfolgten Aufstellung des dermaligen Kreisschulinspektors zur Grundlage gedient hat, ertheilen
Wir Unsere Genehmigung.
2. Dem Beschlusse des Landrathes, die Assistenten an der Kreisrealschule in Bayreuth,
dann an den Realschulen in Bamberg, Hof und Wunsiedel im Gehalte mit den Assistenten
an den staatlichen humanistischen und technischen Mittelschulen gleichzustellen, und ihnen die
gleichen Pensionsrechte zu bewilligen, wie sie in Unserer Verordnung vom 26. Juni 1894
den Staatsbediensteten eingeräumt wurden, wird die Genehmigung ertheilt.
3. Der Landrath hat mit Bezug auf seine früheren Anträge wiederholt die Ueber-
nahme der Realschulen des Kreises auf die Staatskasse unter angemessener Zuschußleistung
des Kreises und der in Betracht kommenden Gemeinden beantragt und diese Bitte auch auf
die Progymnasien ausgedehnt.
Die Verstaatlichung der Progymnasien kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Hinsichtlich der Uebernahme der Realschulen auf den Staat verweisen Wir auf Ziff. 2
des Landrathsabschiedes für Oberfranken vom 25. März 1895 und auf die neuerlichen
Verhandlungen des Landtages über diesen Gegenstand (Sitzung der Kammer der Abgeordneten
vom 7. Mai ds. Is. Stenographische Berichte Seite 277—282, Beilage Nr. 673 und
Sitzung der Kammer der Reichsräthe vom 6. Juni ds. Is., Beilage 718) bei welchen
Seitens der Staatsregierung erklärt wurde, daß sie bereit sei, mit den Kreisen und
betheiligten Gemeinden in Gemäßheit des Beschlusses der Kammer der Abgeordneten vom
11. April 1894 wegen Veränderung der Verhältnisse der Realschulen zu verhandeln, daß
sie aber als Basis der Verhandlungen das Anerbieten der Uebernahme der künftig anfallenden
Pensionslasten auf die Staatskasse gegen gewisse, im Interesse der Schulverwaltung
zu fordernde Gegenleistungen (insbesondere durchgängige Bemessung der Gehalte nach den
Regulativen für das Gymnasialpersonal, Bewilligung der Mittel für eine angemessene
Anzahl von Professorenstellen und Beseitigung der gemeindlichen Präsentationsrechte) vor-
ziehen würde. Die nach dieser Erklärung, welche die Kammer der Abgeordneten ohne
Erinnerung zur Kenntniß zu nehmen beschlossen hat, veranlaßten weiteren Maßnahmen
unterliegen noch der Erwägung. .
4. Der Bitte des Landrathes, den Dotationszuschuß für die Volksschullehrer in
Oberfranken in Rücksicht auf die stets wachsende Zahl der Schulstellen und die Bedürftigkeit
des Kreises wesentlich zu erhöhen, konnte in dem Budget der XXIII. Finanzperiode eine
Folge nicht mehr gegeben werden.
5. Den bezüglich des Etats der Kreisirrenanstalt Bayreuth vom Landrathe gefaßten
Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
6. Der Landrath hat für Förderung der Pferdezucht den Betrag von 600 MX erst-