Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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erfolgten Aufstellung des dermaligen Kreisschulinspektors zur Grundlage gedient hat, ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes, die Assistenten an der Kreisrealschule in Bayreuth, 
dann an den Realschulen in Bamberg, Hof und Wunsiedel im Gehalte mit den Assistenten 
an den staatlichen humanistischen und technischen Mittelschulen gleichzustellen, und ihnen die 
gleichen Pensionsrechte zu bewilligen, wie sie in Unserer Verordnung vom 26. Juni 1894 
den Staatsbediensteten eingeräumt wurden, wird die Genehmigung ertheilt. 
3. Der Landrath hat mit Bezug auf seine früheren Anträge wiederholt die Ueber- 
nahme der Realschulen des Kreises auf die Staatskasse unter angemessener Zuschußleistung 
des Kreises und der in Betracht kommenden Gemeinden beantragt und diese Bitte auch auf 
die Progymnasien ausgedehnt. 
Die Verstaatlichung der Progymnasien kann nicht in Aussicht gestellt werden. 
Hinsichtlich der Uebernahme der Realschulen auf den Staat verweisen Wir auf Ziff. 2 
des Landrathsabschiedes für Oberfranken vom 25. März 1895 und auf die neuerlichen 
Verhandlungen des Landtages über diesen Gegenstand (Sitzung der Kammer der Abgeordneten 
vom 7. Mai ds. Is. Stenographische Berichte Seite 277—282, Beilage Nr. 673 und 
Sitzung der Kammer der Reichsräthe vom 6. Juni ds. Is., Beilage 718) bei welchen 
Seitens der Staatsregierung erklärt wurde, daß sie bereit sei, mit den Kreisen und 
betheiligten Gemeinden in Gemäßheit des Beschlusses der Kammer der Abgeordneten vom 
11. April 1894 wegen Veränderung der Verhältnisse der Realschulen zu verhandeln, daß 
sie aber als Basis der Verhandlungen das Anerbieten der Uebernahme der künftig anfallenden 
Pensionslasten auf die Staatskasse gegen gewisse, im Interesse der Schulverwaltung 
zu fordernde Gegenleistungen (insbesondere durchgängige Bemessung der Gehalte nach den 
Regulativen für das Gymnasialpersonal, Bewilligung der Mittel für eine angemessene 
Anzahl von Professorenstellen und Beseitigung der gemeindlichen Präsentationsrechte) vor- 
ziehen würde. Die nach dieser Erklärung, welche die Kammer der Abgeordneten ohne 
Erinnerung zur Kenntniß zu nehmen beschlossen hat, veranlaßten weiteren Maßnahmen 
unterliegen noch der Erwägung. . 
4. Der Bitte des Landrathes, den Dotationszuschuß für die Volksschullehrer in 
Oberfranken in Rücksicht auf die stets wachsende Zahl der Schulstellen und die Bedürftigkeit 
des Kreises wesentlich zu erhöhen, konnte in dem Budget der XXIII. Finanzperiode eine 
Folge nicht mehr gegeben werden. 
5. Den bezüglich des Etats der Kreisirrenanstalt Bayreuth vom Landrathe gefaßten 
Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6. Der Landrath hat für Förderung der Pferdezucht den Betrag von 600 MX erst-
	        
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