Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

1. Gesammt-Verzeichniß 
der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. 
Aumerkungen: 1) Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschli#ßlich vor- 
behalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2) Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Auf- 
rückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem “ bezeichnet. 
31 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewer 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
ungen zu richten sind, 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
I. KAönigreich Preuben. 
I. Bei sämmtlichen Verwaltungen. 
Kanzleibeamte (Kanzleisekretäre, Kanzlisten, 
Kanzleiassistenten, Kanzleidiätare, Kanz- 
leigehülfen, Kopisten, Lohnschreiber u. #. w.), 
Botenmeister, 
Aufseher (Magazin-, Haus, Bau- und 
andere Aufseher), 
diener (Büreau-, Haus-, Kanzlei-, Rassen-, 
Amts-, Oberamts-, Archiv-, Bibliothek-, 
Galerie-, Gerichts-, Instituts-, Labora- 
torien-, Museums-, Polizei-, Schul= und 
andere Diener, Wärter und Boten), 
Frekutoren, 
Gärtner, soweit nicht erhöhte Auforder- 
ungen gestellt werden, 
Hausknechte, 
Kastellane, Hausinspektoren, Inspektoren, 
soweit sie den Dienst als Kastellane 
versehen, Hauswarte, Hausverwalter, 
Hausmeister, 
Heizer, 
  
Bei der Eisenbahnver- 
  
waltung an diejenigen 
Eisenbahn-Direktionen. 
in deren Bezirk die be- 
treffende Stelle zu be- 
setzen ist. 
Wegen der Amts- 
dienerstellen bei der 
Allgemeinen Bauver- 
waltung an den be- 
treffenden Regierungs- 
Präsidenten 
Bei der Bezirks-, 
Kreis= und Amtsver- 
waltung an die Re- 
gierungs = Präsidenten 
und Regierungen. 
Bei den Gerichten, 
den Staatsanwalt- 
schaften und den Ge- 
sängnissen an den Ober- 
landesgerichts-Präsi- 
denten und den Ober- 
staatsanwalt des Be- 
zirks. 
Bewerbungen um 
Lohnschreiberstellen bei 
einem Amtsgericht sind 
an den aufsichtführen- 
den Amtsrichter, um 
  
solche Stellen bei einem 
1 
  
Mit Ausnahme der 
Stellen dieser Art 
bei den Gesandt- 
schaften.
	        
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