Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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ist. Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Entschließung des k. Staatsministeriums 
des Innern beider Abtheilungen vom 24. Januar l. Is. Nr. 1133. 
Gegen die übrigen Willigungen besteht keine Erinnerung. 
2. Unter Bezugnahme auf Ziffer IV, 2 des Landrathsabschiedes vom 7. April 1895 
ertheilen Wir dem Beschlusse des Landrathes, wonach der den Schulprovisoren bewilligte 
persönliche Kreisfondszuschuß zu 58 .Xx bei Erledigung von Schulprovisoraten nicht mehr 
eingezogen, sondern der Pensionsanstalt für die Hinterbliebenen der mittelfränkischen Schul- 
lehrer überwiesen werden soll, Unsere Genehmigung. 
3. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse des Landraths bezüglich der Kreisackerbau- 
schule Triesdorf, sowie bezüglich des hiemit verbundenen Oekonomiebetriebes und der Baum- 
plantage und gestatten insbesondere die Verwendung des Betrages von 20 158 K zu bau- 
lichen Aenderungen in den dortigen Anstaltsgebäulichkeiten auf Rechnung der admassirten 
Fonds der Kreisackerbauschule. 
4. Den vom Landrathe zu den Etats der Progymnasien und Lateinschulen gefaßten 
Beschlüssen, insbesondere insoweit eine Vermehrung des Lehrpersonals an einzelnen dieser 
Anstalten in Betracht kommt, ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung, ebenso dem 
Beschlusse, wonach für jene Progymnasien, Real= und Lateinschulen, bei denen die betheiligten 
Stadtgemeinden zur Uebernahme des sie treffenden Antheiles an den Mehrkosten bereit sind, 
der Honoraransatz für den Fachunterricht ohne Ausscheidung der einzelnen Unterrichtsgegen- 
stände von jährlich 63 auf 75 —X für die Wochenstunde — vorbehaltlich der seither 
bereits bezogenen höheren Honorare — erhöht werden soll. 
5. Zur Erweiterung der vierklassigen Realschulen Dinkelsbühl und Gunzenhausen in 
sechsklassige Anstalten, welche von diesen Stadtgemeinden angestrebt wird, hat der Landrath 
die Pensionslast bezüglich des hiedurch erforderlich werdenden weiteren Personales vom Tage 
der Anstellung an auf die Kreisgemeinde übernommen und den Kreiszuschuß von 80% 
für die vermehrte Personalexigenz vom 1. Januar 1897 ab bewilligt. 
Wir ertheilen dieser Erweiterung und den bezüglichen Beschlüssen des Landrathes 
Unsere Genehmigung und beauftragen das Staatsministerium des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten, die weiteren Einleitungen mit der Maßgabe zu treffen, daß bei 
Vorhandensein der übrigen Voraussetzungen für das Schuljahr 1896/97 je die fünfte Klasse 
errichtet werden kann. 
6. Der von dem Landrathe beschlossenen Leistung eines Zuschusses von 27000 = 
für die städtische Bangewerkschule in Nürnberg ertheilen Wir Unsere Genehmigung und 
verweisen hinsichtlich der wiederholten Bitte um Uebernahme dieser Schule auf den Staat 
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