Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

Me 37. 455 
Nr. 13233. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 11. bis 23. November 1895. 
Im Namen Seiner Mofjestät des Königs. 
Titpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von HFayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg 
in seinen Sitzungen vom 11. bis 23. November 1895 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1894. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1894 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1896. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1896 3 4031916 M. 42 J, wovon ein Steuerprozent auf 
34 039 16 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1886. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-“ 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Anträge und Beschlüsse des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Ent— 
schließungen: 
1. Der Landrath hat beschlossen, den Gehalt eines Zeichenlehrers an der Kreisreal— 
schule in Würzburg zu streichen und dafür nur den Gehalt eines Assistenten mit 1712 AM. 
einzusetzen mit Rücksicht auf den Beschluß des Landrathes vom Jahre 1891, wonach die an
	        
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