Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung der Slellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfonge dieselben 
vorbehalten sind. 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
Bezeichnung 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
c) 7Ober-Kontrole-Assistenten, 
* Hauptzoll= und Hauptsteuer- 
amts-Assistenten, sowie 
Asistenten bei den Provinzial- 
Steuerdirektionen, nicht aber 
bei den Erbschaftssteuerämtern. 
  
mindestens zu 
einem Drittheil. 
#; 
  
Provinzial-Stener- 
direktion. 
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
1. Eisenbahnverwaltung: 
* Stationsvorsteher 1. Klasse, 
* Stationsvorsteher 2. Klasse, 
Stationsverwalter, 
Stationsassistenten, 
# für den Sta- 
tionsdienst —, 
Stationsdiüätare, 
Stationsaspiranten 
Materialienverwalter 2. Klasse, 
Telegraphisten, Telegraphenditare, 
Telegraphenaspiranten, Lade- 
meister, Ladcmeisterdiätare, Lade- 
meisteraspiranten, Zugführer, 
*Packmeister, Schaffner, Bremser 
(ausschließlich der Stellen für 
Wagenwärter), 
* Steuerleute auf Trajektschiffen, so- 
fern die nöthigen Kenntnisse nach- 
gewiesen werden, 
Matrosen, 
Billetdrucker, 
*Haltestellenaufseher, 
Weichensteller 1. Klasse, 
  
Weichensteller, Krahnmeister, 
Brückenwärter, Schiffsbrücken- 
wärter, Bahnsteigschaffner, 
Bahnwärter, Krahnwärter, 
  
Diesenige Eisenbahn-Di- 
rektion, in deren Be- 
zirk die Stelle zu be- 
setzen ist. 
  
  
  
Werden ans dienstlichen 
Gründen Alsistenten- 
stellendes tations- 
dienstes mit Civil= 
fsupernumeraren besetzt, 
wozu cs einer Verein- 
barung zwischen dem 
Minister der öffentlichen 
Arbeiten und dem Kriegs. 
minister bedarf, so ist den 
Militäranwärtern eine 
gleiche Anzahl von Assi- 
stentenstellen des Ab- 
ertigungesdienstes, welche 
onst den Civilanwärtern 
Zufallen würden, als Er- 
satz mehr zuzuweisen. 
  
Die Stellen der Matle- 
rialienverwalter 
2. Klasse werden 
mit geeigneten ver- 
sorgungsberechtigten 
Büreaudiätaren be- 
setzt.
	        
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