Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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schaften genannter Gesellschaft hypothekarisch versicherter Schuldverschreibungen auf den In— 
haber im Nominalbetrage von 300 000 JX nämlich 300 Stück zu je 1000 7, aus- 
gestellt vom 1. Juli 1896 und halbjährig am 1. Jannar und 1. Juli verzinslich, unter 
der Bedingung ertheilt, n » 
daß die auszugebenden Schuldverschreibungen dem unter'm 28. Juli ds. Is. 
vorgelegten Entwurfe und die Hypothekbestellung dem vorgelegten Entwurfe des 
Notariatsaktes entsprechen. 
München, den 4. August 1896. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath Geib. 
  
Nr. 14963. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Marktgemeinde 
Sommerhausen, k. Bezirksamts Ochsenfurt, betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Aller- 
höchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Marktgemeinde Sommerhausen auf Grund der Beschlüsse des Gemeindeausschusses und der 
Gemeindeversammlung vom 27. Mai ds. JIs. und des staatsaufsichtlichen Bescheides des k. Be- 
zirksamts Ochsenfurt vom 12. Juni ds. Is. die Genehmigung zur Ausgabe 3 ½ prozentiger 
Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Nominalbetrage von 200 000 4, nämlich: 
Lit. A, 90 Stück von je 10004, 
Lit. B, 100 Stück von je 500-4, 
Lit. C, 200 Stück von je 200 , 
Lit. D, 200 Stück von je 100 , 
halbjährig am 1. Mai und am 1. November verzinslich, unter den in Ziff. 3 der Ministerial- 
Bekanntmachung vom 23. vor. Mts. Nr. 12932 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 513) 
enthaltenen Bedingungen ertheilt. 
München, den 7. August 1896. 
In Vertretung: 
Der k. Staatsrath von Neumayr. 
Der Generalsekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath Geib.
	        
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