Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
rseh= und Verarhunngsgat 
für das 
Königreich Bayern. 
  
W 50. 
München, den 30. September 1896. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 24. September 1896, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Kaiserslautern betreffend. — Bekanntmachung vom 28. September 1896, die Bahnordnung 
für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder 
Dekorationen. 
  
  
Nr. 17538. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Kaiserslantern betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Instiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Aller- 
höchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Stadtgemeinde Kaiserslautern auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderathes und 
der Gemeindeversammlung vom 15./28. Juni und vom 9. Juli 1896 und des staatsauf- 
sichtlichen Bescheides des k. Bezirksamts Kaiserslautern vom 10. Juli 1896 die Genehmigung 
zur Ausgabe 3¼½ prozentiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Nominalbetrage 
von 1 100 000 „AX und zwar: 
Ser. VIII Lit. A Nr. 1—341 zu je 2000 MA, 
„ „ „ B „ 1—330 „ „ 1000 -, 
„ „ „ C, 1—110 „ „ 500 , 
„ „ „ D,, 1—110 „ „ 200 , 
„ „ „ E, 1—110 „ „ 100%, 
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