Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
cseh und Verorduuugs Blul 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
W 51. 
München, den 3. Oktober 1896. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 26. September 1896, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Marktgemeinde Berchtesgaden betreffend. — Bekanntmachung vom 1. Oktober 1896, Ausgabe von Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Nürnberg betreffend. 
  
  
  
  
  
Nr. 18027. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Marktgemeinde 
Berchtesgaden betreffend. 
Kl-Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kal. Aller- 
höchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Marktgemeinde Berchtesgaden auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom 
10./16. Juni 1896 und der staatsaufsichtlichen Bescheide des k. Bezirksamts Berchtesgaden 
vom 27. Juni/12. September 1896 die Genehmigung zur Ausgabe 3¼ prozentiger Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber im Nominalbetrage von 315000 J4 nämlich: 
Lir. A Nr. 1—75 zu je 2000 M., 
„ B „ 1—100 „ „ 1000 4, 
„ C „ 1—100 „ „ 500%, 
„ D „ 1—75 „ „ 200 -, 
105
	        
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