Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Nr. 20152. 
Bekanntmachung, Ernenerung der Meldungen der in den Bewerber-Verzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter betreffend. 
#. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegeministerium. 
Unter Bezugnahme auf § 15 der Anstellungsgrundsätze wird darauf aufmerksam gemacht, 
daß zur Vermeidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen die Wiederholung der 
Meldung der vor dem 1. Januar 1896 in denselben vorgemerkten Militäranwärter durch 
Letztere bis zum 1. Dezember 1896 bei der betreffenden, die Verzeichnisse führenden Behörde 
zu bewerkstelligen ist. 
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesentlichen 
Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen anzugeben und ist die Richtigkeit der bezüglichen 
Angaben Seitens der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter durch 
Beilage eines amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
München, den 21. Oktober 1896. 
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
Nr. 59131l. 
Bekanutmachung, die Bahnordunng für die Nebeneisenbahnen Bayerus betresfend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeubern. 
Auf die Bahnlinie der vereinigten pfälzischen Eisenbahngesellschaften von Lauterecken 
nach Standernheim, von welcher die Theilstrecke Lauterecken— Odernheim am 
26. Oktober ds. Is. zur Eröffnung gelangt, finden — insoweit diese Linie auf bayerischem 
Staatsgebiete liegt — die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns 
vom 10. Dezember 1892 (Gesetz= und Verordnungsblatt 1892 Seite 912 und ff.) Anwendung. 
München, den 25. Oktober 1896. 
In Vertretung: 
Staatsrath v. Mayer. 
Der General-Sekretär: 
v. Bever.
	        
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