Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

55. 
Nr. 19877. 
621 
Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes über die land= und forstwirthschaftliche Unfall= und 
Krankenversicherung betreffend. 
fl. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Im Vollzuge des § 52 des Gesetzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall= und 
Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, 
wird bekannt gemacht, daß mit Wirksamkeit vom 1. November ds. Is. an unter Enthebung 
des bisherigen Stellvertreters zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Schiedsgerichte 
a) der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Regierungsbezirk 
Niederbayern, 
b) im Geschäftsbereiche der Ausführungsbehörde der Staatsforstverwaltung für den 
gleichen Regierungsbezirk 
der k. Regierungsrath Johann Baptist Englmann in Landshut ernannt worden ist. 
München, den 28. Oktober 1896. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
  
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 14. Oktober ds. Is. den Attache 
im kaiserlich Auswärtigen Amt und Second- 
lieutenant d. Res. im k. b. I. Ulanen-Regiment, 
Alfons Grafen von Mirbach-Geldern- 
Egmond, auf sein allerunterthänigstes An- 
suchen zum Königlichen Kämmerer zu ernennen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 11. Oktober ds. Is. der Hofdame 
Weiland Ihrer Königlichen Hohcit der Herzogin 
Maximilian Emannel in Bayern, Marie 
Gräfin Fugger von Glött, für das
	        
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