Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

As 61 
653 
Anlage II. 
Formular A für Inländer und 
Ausländer in den Fällen des § 55 
Ziffer 4 der Gewerbeordnung. 
  
(Seite 1 des Formulars.) 
  
für andere Bezirke erst, wenn er darauf ausgedehnt ist. 
  
  
4. Nur für das Jahr 1 4. 
Nur für die Zeit vern bis 
Nur für folgende Tage: 
Wandergewerbeschein 
gültig, vorbehaltlich der Entrichtung der Landessteuern, zunächst 
nur für den Bezirk , 
wohnhaft zu staatsangehörig 
in ist befugt, unter Mitführung 
der umstehend bezeichneten Personen, 
= 
b 
den ten 1. 
  
  
  
Bemerkung. Die Formulare A, B, C werden in Buchform ausgefertigt, Formular A auf gelbem, B auf grauem, 
C auf rothem Papier. 
Der Abdruck dieser Formulare ist nur für den Wortlaut maßgeben 
119°
	        
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