Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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FHezeichuung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfonge dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünicht wird. 
Bemerkungen. 
  
Unmittelbare Kultus= und Unter- 
richts-, Stiftungs= oder Fonds--Ad- 
ministrationen: 
Boten, 
Diener. 
Protestantisches Oberkonsistorium: 
*Kanzlisten, 
Diener und Boten. 
Protestautische Konsistorien: 
* Sekretäre (zugleich Registratoren), 
* Kanzlisten, 
Funktionäre, 
Boten und Diener. 
Meßner-oder Kirchendiener-Stellen: 
Katholische und protestantische 
Meßner oder Kirchendiener. 
27. 
28. Allgemeine protestantische Pfarr- 
Unterstützungs-Anstalten zu Nüruberg: 
Amtsgehülfen, 
Amtsdiener. 
  
— 3 betreffende Kyl. 
Administration. 
  
— 
Das Kgl. protestantische 
Oberkonsistorium. 
  
zur Hälfte und mit 
Ausnahme der 
Sekretärstelle am 
Kgl. Konsistorium 
zu Speyer. 
Das betreffende Kgl. 
protestantische Kon- 
sistorium. 
Bei den katholischen Stellen 
dieser Art die betreffende 
Kgl.Kreisregierung, Kam- 
mer des Innern, bei den 
protestantischen das be- 
treffende Kgl. Konsisto- 
rium. 
  
zur Hälfte. #ggl. Administration. 
E. Staatsministerium der Finanzen. 
1. Allgemeine Finanzverwaltung: 
a) Staatsministerium: 
* Kanzleisekretäre, 
Kanzleifunktionäre, 
Boten und Diener, 
Hausmeister, 
Heizer; 
b) Oberster Rechnungshof: 
Kanzleifunktionär, 
Boten und Diener; 
  
zu einem Drittel. Dv 
Staatsministerium der 
Finanzen. 
Oberster Rechnungshof. 
  
  
Soweit die betressfenden 
Stellen nicht mit Schul- 
diensten verbunden sind 
und auch im llebrigen 
nur insoweit, als einer 
unmittelbaren Staate- 
behörde oder den Kgl. 
Konsistorien das Be- 
setzungsrecht zusteht und 
dieses nicht durch Prä- 
lemtatonrechtebeschränkt 
Ift.
	        
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