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Telephon ,
# Eess, den mo- für. zasnt und
„Telephonansagen betr. 231—232.
sol: Ein= und Durchfuhrverhot, von -il,
Schafen, Ziegen und Schweinen, 639.
ritel: Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahnme eines fremden Titels. 598. 662.
Titelverleihungen.
— des Titels „k. Rath“. 194.
– „ „ „k. Geheimer Rath“. 632.
—,, ,,,,k.Leibapothekek«.632.
-»,,»kLeibar F ;,«·«,
—,, « „k. Hofarzt“. 2% 4 *1 1 .
unherziehen, Gewerbebetriebi im; s. „Gewerbe—
ordnung.",
Unfall- und Krankenversicherung.
— Vollzug der Unfallversi icherungsgesetze Siche „Schieds-
gerichte“.
— Vollzug des land= und forstwirthschaftlichen Unfall-
und antenversicherunos- Gesebes. Scche „Schieds-
gerichte“. E
Unterbe, am ten s e l leu. „Militär-
anwärter“. “
Siehe
V.
Verdienstorden. Siehe „Ordensverleihungen“.
Verkehrsanstalten, k. hayerische.“
— Ergänzungen und Abänderungen der Be-
stimmungen über die Aufnahme in den Dienst
der k bayer. Verkehrsanstalten. 565—570.
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Ver-
waltung und deu Betrieb der k. Verkehrs-
anstalten betr. 673—676.
Verkehrsordnung für die Eiseubahuen D
lands. Siehe „Eisenbahnuen“.
Versicherungskammer.
— Königlich Allerhöchste Verorduung, die König-
liche Versicherungskammer betr. 663—666.
Deutsch-
Telephon — Wandergeweshescheine
Versicherungskammer. 6
– Gesetz, bie, Ischoersichrungsnnstalt- ber.
207—22445
—. — Bekanntmachung, das. Norhhatstatul. für, ber
bayer. Viehversicherungsanstalt, -beitretende
Ortsviehversicherungsvereine betr. 214.—287
Berträuenswänkwer, Vergittung von Reise-
kosten an. 3064.
Viehseuchen.
— Maßregeln gegen Verbreitung der Maul--
und Klauenseuche durch wandernde Schaf-
heerden; oberpolizeiliche Vorschriften. 623
= Fis-6 % n rlé, #
— —. Verbot der## Einz und Durchfuhr von
munnit Schafen, Ziegen und Schweinen
aus Tirol und Vokürlberg. 639.
— Verbot der Ein und Durchführ von
Rindvieh aus der Budowina. sra.
Viehversicherung. "-«
— Gesetz, die n** ter- 207
bis 213. -
— Bekanntmachung, das Normalstatut für der
bayerischen Biehversicherungsanstalt beitretende
Ortsviehversicherungsvereine betr. 214—297.
— S. a. „Versicherungskammer. 2
Vögel. Siehe „Vogelschutz“.
Vogelschutz.
— Allerhöchste Verordnung über den Schutz von
Wachteln. 188—189.
Vorarlberg; Ein= und Durchfuhrverbot von
Rindvieh, Schafen, Ziegen u. Schweinen. 639.
Vornamen, die in die Standesregister der Pfalz
einzutragenden. 239.
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Wachtelu; Allerhöchste Verordnung über den
Schutz von Wachteln. 188—189.
Waisen. Siehe „Wittwen und Waisen“.
Wandergewerbescheine. 646—650.
bis 662. S. a. „Gewerbeordnung“
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