Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
C. Bei der landwirthschaftlichen 
Anstalt zu Hohenheim. 
*Hausmeister, 
Hausmeistereigehülfe, 
Diener für Physik, 
Diener bei der landwirthschaftlich- 
chemischen Versuchsstation, 
Diener für Mineralogie, Botanik 
und Zoologie, 
Gehülfe des Wirthschaftsinspektors 
(Feldaufseher), 
Bediente für die Studirenden. 
D. Bei der Technischen Hochschule 
zu Stuttgart. 
*Schuldiener, 
Diener am Laboratorium für all- 
gemeine Chemie, 
Dieneram Laboratorium sürchemische 
Technologie, 
Diener für Zoologie, Botanik und 
Mineralogie. 
K Bei der Kunstgewerbeschule zu 
Stuttgart. 
Schuldiener. 
F. Bei der Baugewerkeschule zu 
Stuttgart. 
Schuldiener. 
C. Bei der Thierärztlichen Hoch- 
schule zu Stuttgart. 
Hausmeister, 
Diener am anatomisch-physiologischen 
Justitut, 
Schmiedgehülfe, 
Erster, zweiter und dritter Pferde- 
wärter, 
Diener am pathologisch-anatomischen 
Institut, Laboratoriumsdiener. 
  
zur Hälfte. 
  
Direktion der land- 
wirthschaftlichen An- 
stalt zu Hohenheim. 
Ministerium de Kirchen- 
und Schulwesens. 
  
Der Hausmeister wird 
nach Umstönden im 
Wege des Vor- 
rückens ernannt. 
Die Anstellung der 
Schuldiener erfolgt 
in der Regel im Wege 
des Vorrückens.