Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
  
  
X16. 109 
Fastgesetter 
Cap. Vortrag Betrag 
D 4 - 
III|1#Ti#. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72.X nach 5 und von je 45.4K nach 10, 13, 15, 20 und je 
weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
650 477 4K 93 — — — 
b) aus Kreisfonds vom zweiten Jahre nach bestandener Anstellungs- 
prüfung beginnend bis zum Eintritt in die zweite staatliche Dienst 
alterszulage . . 25260— 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilsen — — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive 
Lehrerpersonal: 
Für Zulagen an Lehrer und Verweser auf schvierigen und geriug 
dotirten Schulstellen .. 12 000 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen . — — 
TIL 7. Beiträge zur Nealexigenz der Schulen und zu Schulhansneu- 
auten: 
a) Realexigenz-Beiträge .. — 
b) zum Unterhalt von Schulhäusern 15 000— 
D) zu Schulhaus-Neubauten ' 
Tit.8.StändigeBauansgabcn... — — 
Tit.9.Prilfmtgs-.mtdAsmtchtskostcn 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die VBornahme der 
ordentlichen . 30 400— 
und außerordentlichen Schulvisitationen . 1715— 
daun für Formularpapiere . 200 — 
b) für die Kreisschnlinspektoren: 
aa) Gehalte 13 200— 
bb) Gehaltszulagen . 540— 
c) Diäten und Reisekosten 4120 — 
cld) Gehaltsanfbesserung 840 — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetlichen Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Gentralfonds . VOLK-J — 
bb) aus Kreisfonds — 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schnleehrer: 
) aus Centralfonds. 147 929 81 
5) aus Kreisfonds 23 000.— 
  
  
  
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